Rechtliches
Auftragsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für individuell angebotene Leistungen, wenn sie in das konkrete Angebot oder die Auftragsbestätigung einbezogen wurden. Abweichende Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang.
01Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für individuell angebotene Lieferungen und Leistungen der Blumen und mehr GmbH, Haller Straße 183, 74564 Crailsheim, insbesondere für Hochzeiten, Veranstaltungen, Event- und Trauerfloristik, Firmenaufträge, Blumenabonnements, individuelle Werkstücke, Lieferungen, Auf- und Abbau sowie die Überlassung von Mietmaterial.
02Anfrage und Vertragsschluss
Anfragen, Beratungsgespräche, Fragebögen, Moodboards, Konzeptdarstellungen und Kostenschätzungen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Unsere Angebote sind ab dem Ausstellungsdatum vierzehn Kalendertage gültig, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist genannt ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt und wir die Annahme beziehungsweise Buchung bestätigen. Ein Termin ist erst danach fest gebucht.
03Leistungsumfang und Konzept
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem bestätigten Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Konzeptbilder, Skizzen, Moodboards und Referenzfotos beschreiben Stil, Farbwelt und Gesamtwirkung; sie sind keine detailgetreue Zusicherung sämtlicher gezeigter Blumen, Gefäße oder Proportionen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Nachträglich beauftragte zusätzliche Leistungen, Mengen, Fahrten, Wartezeiten, Umbauten oder Vor-Ort-Arbeiten werden zusätzlich berechnet.
04Naturmaterialien und Alternativen
Blumen und Pflanzen sind saisonale Naturprodukte. Saison-, wachstums- und naturbedingte geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Größe und Reifegrad bleiben vorbehalten, soweit Gesamtcharakter, Qualität und vereinbarter Wert erhalten bleiben.
Sind vorgesehene Blumen, Pflanzen oder Materialien aus Gründen der Saison, Qualität oder Lieferbarkeit nicht verfügbar, dürfen wir gleichwertige Alternativen einsetzen, soweit Stil, Farbwelt, Qualität, vereinbarter Wert und Gesamtwirkung möglichst erhalten bleiben. Eine ausdrücklich als wesentlich vereinbarte Eigenschaft ändern wir nicht ohne Abstimmung, soweit diese rechtzeitig möglich und zumutbar ist.
05Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt alle für Planung und Ausführung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere Ansprechpartner, Veranstaltungsort, Zugangs- und Aufbauzeiten, Gäste- und Tischzahlen, Maße, Brandschutz- und Hausregeln, Zufahrts-, Park- und Ladebedingungen sowie vorhandene Anschlüsse und Befestigungsmöglichkeiten.
Verzögerungen, Mehrfahrten, Wartezeiten oder Zusatzaufwand, die aus verspäteten oder unzutreffenden Angaben, fehlendem Zugang oder nicht vorbereiteten Flächen entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet werden.
06Änderungen und Endmengen
Die endgültigen Mengen, Gästezahlen, Tischzahlen, Auf- und Abbauzeiten sowie wesentlichen Ausführungsdetails müssen spätestens vierzehn Kalendertage vor dem Leistungsdatum in Textform abgestimmt sein.
Spätere Erhöhungen werden nach Verfügbarkeit und gegen Mehrberechnung ausgeführt. Spätere Reduzierungen führen nur zu einer Preisreduzierung, soweit bereits bestellte Ware, reserviertes Mietmaterial, Personal- und Logistikplanung sowie bereits erbrachte Leistungen noch ohne Schaden angepasst werden können.
07Preise und Zahlung
Bei Hochzeiten und Events ist nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des bestätigten Auftragswerts fällig. Die Restzahlung ist vierzehn Kalendertage vor dem Veranstaltungsdatum fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Sonstige Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei kurzfristig beauftragten Leistungen kann Zahlung vor Ausführung verlangt werden. Änderungen des Leistungsumfangs führen zu einer entsprechenden Anpassung des Auftragswerts.
08Aufhebung und Stornierung
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Ein darüber hinausgehendes allgemeines Recht zur kostenfreien Stornierung eines verbindlich geschlossenen Vertrags besteht nicht.
Wünscht der Kunde die Aufhebung oder Beendigung des Vertrags, prüfen wir, ob und zu welchen Bedingungen eine einvernehmliche Aufhebung möglich ist. Zu vergüten sind die bis dahin erbrachten Planungs-, Beratungs-, Beschaffungs-, Produktions- und Organisationsleistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremd-, Waren-, Personal- und Mietkosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsanspruch entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine zumutbare anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten werden angerechnet.
09Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung bedarf unserer Zustimmung. Können wir den Ersatztermin anbieten, werden bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr vermeidbare Kosten auf den verschobenen Auftrag angerechnet. Preisänderungen sowie zusätzliche Lager-, Personal-, Miet- oder Logistikkosten können zu einer Anpassung des Angebots führen.
Ist der gewünschte Ersatztermin nicht verfügbar, wird der Wunsch nach Verschiebung wie ein Wunsch nach Vertragsaufhebung nach Ziffer 8 behandelt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10Lieferung und Abwesenheit
Der Kunde sorgt dafür, dass am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit eine empfangsberechtigte Person erreichbar ist. Eine unbeaufsichtigte Ablage erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen Abstellgenehmigung mit bestimmtem, geschütztem Ablageort.
Scheitert eine Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, können eine erneute Anfahrt und unvermeidbare Aufwendungen gesondert berechnet werden. Bei verderblichen Waren kann der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen bleiben.
11Aufbau und Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort muss zu den vereinbarten Zeiten zugänglich, geräumt, standsicher und für die beauftragte Gestaltung geeignet sein. Der Kunde klärt erforderliche Genehmigungen und Vorgaben der Location, insbesondere zu Brandschutz, Fluchtwegen, offenen Flammen, Befestigungen, Boden- und Wandschutz sowie Auf- und Abbauzeiten.
Wir dürfen eine Ausführung ablehnen oder anpassen, wenn sie gegen rechtliche, behördliche oder sicherheitsbezogene Vorgaben verstößt oder Personen beziehungsweise Sachen gefährden würde. Notwendiger Zusatzaufwand wird nach vorheriger Abstimmung berechnet.
Sofern kein Abbau beauftragt wurde, ist der Kunde nach Veranstaltungsende für die ordnungsgemäße Entfernung und Entsorgung verbrauchter Floristik und Dekoration verantwortlich.
12Mietmaterial
Mietmaterial bleibt Eigentum der Blumen und mehr GmbH und darf nur für den vereinbarten Zweck, Ort und Zeitraum verwendet werden. Untervermietung, Weitergabe, Bekleben, Bohren, Bemalen oder sonstige Veränderung ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
Übergabe-, Rückgabe-, Abhol- und Rückbringzeiten ergeben sich aus dem Angebot. Das Mietmaterial ist vollständig, grob gereinigt und sicher verpackt zurückzugeben, sofern keine Reinigung oder Abholung durch uns vereinbart ist.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Beschädigung, übermäßige Verschmutzung oder Verlust während seiner Obhut. Berechnet werden erforderliche Reinigungs- oder Reparaturkosten; bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines angemessenen Abzugs für Alter und Gebrauch. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Eine Kaution wird nur geschuldet, wenn sie im konkreten Angebot vereinbart ist.
13Blumenabonnements
Preis je Lieferung, Lieferkosten, Rhythmus, fester Liefertag, Beginn, Lieferort und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, läuft das Abonnement auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vierzehn Kalendertagen zum nächsten noch nicht eingeplanten Liefertermin in Textform gekündigt werden.
Eine einzelne Lieferung kann bis spätestens fünf Werktage vor dem planmäßigen Liefertag kostenfrei pausiert oder verschoben werden. Fällt der regelmäßige Liefertag auf einen gesetzlichen Feiertag, erfolgt die Lieferung grundsätzlich am darauffolgenden Werktag.
Bei Firmenabonnements wird, soweit vereinbart, monatlich eine Sammelrechnung erstellt. Kostenlos zur Nutzung überlassene Vasen werden bei jeder Lieferung getauscht und bleiben unser Eigentum. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Vasen können zum Wiederbeschaffungswert berechnet werden, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
14Mängel und Reklamationen
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei frischen oder nur kurzfristig haltbaren Leistungen bitten wir um eine möglichst zeitnahe Mitteilung und aussagekräftige Fotos, damit Ursache und mögliche Abhilfe geprüft werden können. Diese Bitte verkürzt gegenüber Verbrauchern keine gesetzlichen Fristen und ist keine Voraussetzung ihrer Rechte.
Geringfügige natur- und saisonbedingte Abweichungen nach Ziffer 4 sind kein Mangel, wenn Gesamtcharakter, Qualität und vereinbarter Wert erhalten bleiben.
15Höhere Gewalt und Ersatz
Kann eine Leistung aufgrund eines unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Ereignisses nicht wie vereinbart erbracht werden, informieren wir den Kunden unverzüglich. Wir dürfen geeignete, fachlich qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Ersatzdienstleister einsetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Qualität gewahrt bleibt.
Ist eine vertragsgemäße Leistung trotz zumutbarer Maßnahmen dauerhaft unmöglich, entfallen die Leistungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften; Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien und arglistig verschwiegene Mängel bleibt unberührt.
17Verbraucher-Widerruf
Verbrauchern kann bei einem im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder gesetzlich ausgeschlossen ist, hängt von der konkreten Ware beziehungsweise Leistung ab.
Bei schnell verderblichen Waren und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Einzelanfertigungen kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein. Bei gemischten Aufträgen aus Floristik, Mietmaterial und Dienstleistungen wird die Einordnung für die jeweiligen Vertragsbestandteile gesondert vorgenommen. Die erforderliche Belehrung oder Information wird vor Vertragsschluss übermittelt.
18Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – Crailsheim Gerichtsstand.
Stand: 27. August 2026